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Aktenzeichen III 528/26

Datum 23.07.1926

Leitsatz Darf in einem Verfahren nach der MStGO. der Gerichtsherr den Nachweis der Unrichtigkeit eines Hauptverhandlungsprotokolls, dessen Inhalt er angefochten hat, auch dann noch führen, wenn bereits eine Prozeßrüge erhoben ist, der dadurch die Grundlage entzogen wird? Ist die Anfechtung des Gerichtsherrn an eine Frist gebunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EA060017

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