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Aktenzeichen I 535/25

Datum 04.12.1925

Leitsatz 1. Gehört im Falle des § 28 Abs. 1 StGB. die Bewilligung von Teilzahlungen zur Erstattung der Geldstrafe zum Inhalte des Strafausspruchs? 2. Wer hat die Kosten eines von der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten eingelegten Rechtsmittels zu tragen, wenn dieses lediglich die Wirkung hat, daß die angefochtene Entscheidung zugunsten des Angeklagten abgeändert oder aufgehoben wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E9080016

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