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Aktenzeichen 486/82

Datum 15.03.1882

Leitsatz 1. Fallen Wahlzettel unter den Begriff von "Druckschriften", deren öffentliche Verbreitung nach §. 24 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie durch die Landespolizeibehörde untersagt werden darf? 2. Welcher Vorsatz gehört zu dem Thatbestande strafbaren Zuwiderhandelns gegen ein Verbot der vorgedachten Art? 3. Bildet ein thatsächlicher, auch unentschuldbarer Irrtum über den konkreten Inhalt, bezw. den Umfang der entzogenen Befugnis zur öffentlichen Verbreitung von Druckschriften einen Strafausschließungsgrund?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B31F0085

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