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Aktenzeichen I 700/24

Datum 23.12.1924

Leitsatz 1. Kann die zu den Gerichtsakten überreichte Abschrift einer Klageschrift als eine zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen erhebliche Privaturkunde angesehen werden? 2. Zum Begriff der Absicht im Sinne der §§ 268, 272 StGB. 3. Sind die Protokolle über mündliche Verhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und die Urschriften der Zivilurteile öffentliche Urkunden im Sinne des § 271 StGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E8070013

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