zurück

Aktenzeichen IV 417/19

Datum 07.11.1919

Leitsatz 1. Von welchem Zeitpunkt ab gehörten unausgebildete Landsturmpflichtige dem aktiven Heer im Sinn der militärischen Amnestieverordnung an? 2 a) Welche Wirkung hatte nach dem bisherigen Rechtszustande der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Zugehörigkeit des Verurteilten zum aktiven Heer? b) Hatten die von den Ersatzbehörden über die Würdigkeit eines Landsturmpflichtigen getroffenen Entscheidungen rechtsbegründende Kraft? 3 a) Ist es zulässig, in der mündlichen Verhandlung dem Angeklagten aus einem polizeilichen Protokoll Vorhalte zu machen? b) Unter welchen Umständen kann der Inhalt polizeilicher Protokolle bei der Führung des Schuldbeweises gegen den Angeklagten verwertet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E3080013

Download PDF

zurück