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Aktenzeichen V 1092/14
Datum 06.11.1917
Leitsatz Findet die Vorschrift des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB. über das Ruhen der Verjährung Anwendung, wenn das Verfahren gegen den Angeklagten wegen seiner Einziehung zum Heere durch Gerichtsbeschluß ausgesetzt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E11D0054
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