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Aktenzeichen V 74/17

Datum 24.04.1917

Leitsatz 1. Sind Beweisanträge, die der Angeklagte in der Hauptverhandlung stellt, um nachzuweisen, daß eine Prozeßvoraussetzung -- Rechtzeitigkeit des Strafantrags -- nicht gegeben ist, nach §§ 243 flg. StPO. zu behandeln? Stellung des Revisionsgerichts. 2. Wann hat der Antragsberechtigte von der Handlung und der Person des Täters Kenntnis?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E01A0071

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