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Aktenzeichen IV 43/17

Datum 08.06.1917

Leitsatz 1. Schließt die irrige Annahme der vom Unterzeichner einer beweiserheblichen Privaturkunde erhaltenen Ermächtigung zur Einfügung eines unrichtigen Ausstellungstages das Bewußtsein von der Rechtswidrigkeit einer Blankettfälschung aus? 2. Zum Begriffe der unrichtigen Auskunftserteilung nach der Bundesratsverordnung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 (RGBl. S. 54) § 5.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E00B0030

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