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Aktenzeichen IV 155/17

Datum 08.06.1917

Leitsatz 1. Dürfen bei der Berechnung des tatsächlichen Reingewinns nur die wirtschaftlich und sachlich angemessenen Unkosten oder auch die aus rein persönlichen, außerhalb des Geschäftsinteresses liegenden Gründen aufgewendeten Kosten berücksichtigt werden? 2. Sind hierbei die gemeinwirtschaftlichen Bedürfnisse zu beachten? 3. Begriff der Täterschaft bei einem Vermittler.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E00A0024

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