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Aktenzeichen IV 818/16

Datum 26.01.1917

Leitsatz 1. Genügt zur Ablehnung eines Zeugenbeweisantrags die Unterstellung, daß der Zeuge die in seine Wissenschaft gestellte Tatsache bekunden werde? 2. Reicht zu demselben Zwecke die Unterstellung der Tatsache selbst aus, wenn das Gericht mit Bezug auf die Zeugenaussage Umstände als möglicherweise vorliegend erachtet, die der Tatsache für die Entscheidung der Sache jeden Einfluß entziehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0020003

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