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Aktenzeichen V 229/17
Datum 23.05.1917
Leitsatz 1. Wieweit reicht das Recht des Ausstellers einer Urkunde, sie abzuändern, insbesondere bei Handelsbüchern? 2. Innerer Tatbestand der Urkundenfälschung. Vermögensvorteil?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF8D0420
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