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Aktenzeichen IV 688/16

Datum 21.11.1916

Leitsatz Kann das Urteil einer im Bezirke des Landgerichts gebildeten auswärtigen Strafkammer, an welche die Sache von der landgerichtlichen Berufungsstrafkammer auf Grund des § 369 Abs. 3 StPO. als an das örtlich zuständige Gericht erster Instanz rechtskräftig verwiesen war, wegen Unzulässigkeit der Verweisung mit der Revision angefochten werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF2D0159

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