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Aktenzeichen II 231/16
Datum 04.07.1916
Leitsatz Darf in dem Falle des § 252 StPO. auch die unbeglaubigte Abschrift des Protokolls einer früheren Vernehmung verlesen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF200129
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