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Aktenzeichen II 231/16

Datum 04.07.1916

Leitsatz Darf in dem Falle des § 252 StPO. auch die unbeglaubigte Abschrift des Protokolls einer früheren Vernehmung verlesen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF200129

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