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Aktenzeichen 2677/81

Datum 24.11.1881

Leitsatz 1. Wie sind die Thatbestandsmerkmale einer von dem Lehrer an seinem Schulkinde begangenen Körperverletzung gegenüber den in Bayern und insbesondere in Niederbayern über die Züchtigungsbefugnis der Lehrer bestehenden Vorschriften durch thatsächliche Feststellung zu begründen? 2. Hat das Strafgericht zu prüfen, ob die Verfehlung, welche den Lehrer zur Züchtigung des Schulkindes veranlaßte, zu dieser berechtigte? 3. Genügt die Kenntnis des Lehrers von den Vorschriften über seine Züchtigungsbefugnis zur Annahme, daß jene von ihm bei einer Züchtigung wissentlich überschritten wurden? 4. Schließt der Umstand, daß der Lehrer mittels einer Züchtigung nur eine dem Schulzwecke dienende Bestrafung beabsichtigte, die Anwendung des Strafgesetzes bei Überschreitung der Züchtigungsbefugnis aus? 5. Ist der Lehrer ausschließlich disziplinärer Ahndung zu unterstellen, wenn er seine Züchtigungsbefugnis fahrlässiger Weise mißbraucht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B23F0193

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