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Aktenzeichen 1490/81

Datum 06.07.1881

Leitsatz Darf in den Fällen des §. 79 St.G.B.'s die Entscheidung über Bildung der Gesamtstrafe einem nach §. 492 St.P.O. einzuleitenden Verfahren vorbehalten werden, weil das gegen den Angeklagten früher ergangene Strafurteil die Rechtskraft noch nicht beschritten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B2010001

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