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Aktenzeichen I 1046/13

Datum 26.01.1914

Leitsatz 1. Was heißt "vorsätzlich zum Nachteil" in § 5 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen? 2. Liegen mehrere selbständige Handlungen vor, wenn sich der Baugeldempfänger nach §§ 5 u. 6 dieses Gesetzes strafbar gemacht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD230117

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