zurück
Aktenzeichen I 1046/13
Datum 26.01.1914
Leitsatz 1. Was heißt "vorsätzlich zum Nachteil" in § 5 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen? 2. Liegen mehrere selbständige Handlungen vor, wenn sich der Baugeldempfänger nach §§ 5 u. 6 dieses Gesetzes strafbar gemacht hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD230117
zurück