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Aktenzeichen I 1077/13

Datum 15.01.1914

Leitsatz 1. Ist der An- und Verkauf einer in das Zollinland bereits eingeschmuggelten Ware als Zolldefraude strafbar? 2. Zieht bei einheitlichem Zusammentreffen von Zolldefraude und Zigarettensteuerhinterziehung ein Rechtsirrtum in der Verurteilung wegen Zolldefraude auch die Aufhebung des Urteils wegen Zigarettensteuerhinterziehung nach sich? 3. Wer ist "Verkäufer" nach § 17 Abs. 1 e ZigarettenStG.? 4. Nach welchen Sätzen ist die Strafe für die Hinterziehung der Zigarettensteuer festzusetzen, wenn Zigarettentabak ohne die vorgeschriebene Verpackung aus dem Ausland eingeschmuggelt ist? 5. Sind diese Sätze auch für die Berechnung des nach dem Vereinszollgesetz verwirkten Wertersatzes maßgebend? 155, 158.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD210105

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