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Aktenzeichen IV 1141/13

Datum 02.12.1913

Leitsatz Ist ein Gastwirt, der im Weinausschauk seinen Gästen auf deren ausdrückliches Verlangen eine Mischung von Süß- und Apfelwein verabreicht, strafbar, wenn er die Mischung nicht im Einzelbedarfsfall glasweise herstellt, sondern vorsorglich eine größere Menge mischt und sie zu dem ausschließlichen Zwecke solcher Verabreichung bereithält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD080023

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