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Aktenzeichen IV 782/13
Datum 18.11.1913
Leitsatz Unter welchen Umständen ist ein Handlungsreisender, der für seine Firma Gelder einzieht, trotz erfolgten Widerrufs dieser Befugnis noch als Bevollmächtigter im Sinne von § 266 Nr. 2 StGB. anzusehen, und zwar a) wenn er keine besondere schriftliche Vollmacht besitzt, und b) wenn ihm eine solche ausgestellt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC840428
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