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Aktenzeichen III 605/12

Datum 11.11.1912

Leitsatz 1. Kann landesgesetzlich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Erben für Steuerhinterziehungen seines Erblassers angeordnet werden, dergestalt, daß ihre Durchführung im Wege des Strafprozesses zu erfolgen hat? 2. Hat das Mecklenburg-Strelitzsche Kontributionsedikt vom 19. Mai 1903 eine derartige strafrechtliche Verantwortlichkeit der Erben hinsichtlich der "Zinsensteuer" eingeführt? 3. Welchen Anforderungen müssen landesgesetzliche Vorschriften entsprechen, wenn ihnen entnommen werden soll, daß sie eine solche Verantwortlichkeit anordnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DC030015

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