zurück
Aktenzeichen III 302/11
Datum 12.06.1911
Leitsatz Kann das Revisionsgericht die aus § 499 Abs. 2 St.P.O. zugunsten des Angeklagten ergangene Kostenentscheidung abändern, wenn die zu ungunsten des Angeklagten gegen die Entscheidung in der Hauptsache gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft unbegründet ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA0D0062
zurück