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Aktenzeichen III 302/11

Datum 12.06.1911

Leitsatz Kann das Revisionsgericht die aus § 499 Abs. 2 St.P.O. zugunsten des Angeklagten ergangene Kostenentscheidung abändern, wenn die zu ungunsten des Angeklagten gegen die Entscheidung in der Hauptsache gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft unbegründet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA0D0062

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