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Aktenzeichen V 376/11
Datum 13.06.1911
Leitsatz 1. Was bedeutet in § 19 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 "Beseitigung der widerrechtlichen Kennzeichnung" und "Vernichtung der damit versehenen Gegenstände"? Muß sich über die im gegebenen Falle erforderliche Maßregel das Urteil selbst aussprechen? 2. Verhältnis von § 19 das. zu § 40 St.G.B.'s.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DA060013
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