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Aktenzeichen IV 644/10

Datum 11.10.1910

Leitsatz 1. Wird die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft dadurch ausgeschlossen, daß der staatsanwaltliche Beamte, welcher in der Hauptverhandlung die Anklage vertritt, bei der Staatsanwaltschaft des Gerichts, vor dem die Hauptverhandlung stattfindet, nicht ständig angestellt oder ihr ständig zugewiesen, sondern mit der Vertretung der Anklage nur in einer einzelnen Sache durch die Landesjustizverwaltung beauftragt ist? 2. Zum Begriffe der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9180075

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