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Aktenzeichen I 467/10

Datum 14.06.1910

Leitsatz 1. Kann die Revision auf die Behauptung gestützt werden, daß der Dolmetscher während der Hauptverhandlung in unzureichendem Umfange tätig geworden sei? 2. Kommt dem Sitzungsprotokolle hinsichtlich des Umfanges der Tätigkeit des Dolmetschers ausschließliche Beweiskraft nach § 274 St.P.O. zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D86E0441

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