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Aktenzeichen I 636/09
Datum 29.11.1909
Leitsatz Bleibt die vom Gericht anerkannte Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluß auch für das Verfahren wirksam, das sich an die gemäß § 210 St.P.O. erfolgende Wiederaufnahme der Klage anschließt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D81B0150
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