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Aktenzeichen III 827/09

Datum 06.12.1909

Leitsatz 1. Befugnis eines Polizeibeamten zur Verwendung eines "Polizeihundes", um einen Radfahrer an der Weiterfahrt zu hindern, der einer Polizeiverordnung zuwider in der Dunkelheit auf unbeleuchtetem Rade fährt. 2. Unter welcher Voraussetzung ist der Polizeibeamte für eine hierdurch begangene Körperverletzung strafrechtlich verantwortlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8160132

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