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Aktenzeichen IV 723/09

Datum 19.11.1909

Leitsatz 1. Stellen sich die Zuwiderhandlungen gegen § 37 oder § 46 Abs. 1 des Brausteuergesetzes als sog. Formaldelikte dar oder erfordert ihr Tatbestand ein Verschulden? 2. Inwieweit kann bei einer Zuwiderhandlung gegen §§ 1. 37 des Brausteuergesetzes der innere Tatbestand durch Irrtum ausgeschlossen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8100070

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