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Aktenzeichen II 641/09

Datum 19.11.1909

Leitsatz Ist im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechts das Strafgericht, das über die Anklage aus § 360 Nr. 8 St.G.B.'s wegen unbefugter Annahme von Prädikaten des niederen Adels zu urteilen hat, an die Entscheidung des Heroldsamts gebunden, daß dem Angeklagten das angenommene preußische Adelsprädikat nicht zustehe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8080033

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