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Aktenzeichen II 965/08

Datum 30.12.1908

Leitsatz 1. Sind Invalidenversicherungsmarken, welche zum Zwecke der Weiterversicherung in eine Quittungskarte eingeklebt sind, im gesetzlichen Sinne verwendet? 2. Unter welchen Umständen ist die Entwertung verwendeter Marken eine abermalige Verwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D72B0131

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