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Aktenzeichen V 732/08

Datum 27.11.1908

Leitsatz 1. Welche Art von Urkundenfälschung fällt unter § 184 des Invalidenversicherungsgesetzes in der Fassung vom 19. Juli 1899 (R.G.Bl. S. 463) und unter § 363 St.G.B.'s? Ist dies auch bei der sog. intellektuellen Urkundenfälschung der Fall? 2. Verhältnis des § 184 a. a. O. zum allgemeinen Strafgesetze. 3. Ist der zur Ausstellung der Quittungskarte zuständige Beamte im Sinne des § 348 St.G.B.'s ein zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugter Beamter und ist die vorgeschriebene Angabe des Geburtstags des Inhabers in der Quittungskarte eine im Sinne der §§ 348. 271 St.G.B.'s erhebliche Tatsache?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7190079

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