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Aktenzeichen I 659/08

Datum 26.11.1908

Leitsatz 1. Ist es eine notwendige Voraussetzung einer Abmarkung im Sinne des bayerischen Gesetzes vom 30. Juni 1900, daß die abzumarkenden Grundstücke unbestritten feststehen? 2. Darf beim gesetzlichen Güterstande der Verwaltung und Nutznießung zur Abmarkung eines der Ehefrau gehörenden Grundstücks statt der Frau der Ehemann zugezogen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7170072

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