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Aktenzeichen III 544/08

Datum 12.11.1908

Leitsatz 1. Sind Verträge über Weiterverpachtung einer Jagd, welche der in § 5 Nr. 3 des preuß. Jagdverwaltungsgesetzes vom 4. Juli 1905 (G.S. 1905 S. 271 flg.) vorgeschriebenen Genehmigung ermangeln, gemäß § 7 a. a. O. nichtig? 2. Kann trotz der Nichtigkeit eines solchen Vertrages bei seinem Abschluß ein strafbarer Betrug begangen werden, wenn der Getäuschte den Vertrag für rechtsgültig hielt? 3. Muß in einem solchen Falle der Wert der tatsächlich erfolgten Gegenleistung bei Feststellung der Vermögensbeschädigung berücksichtigt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7130058

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