zurück

Aktenzeichen I 173/08

Datum 19.03.1908

Leitsatz 1. Darf in einer nur nach Verneinung der Hauptfrage zu beantwortenden Hilfsfrage auf einzelne Bestandteile der Hauptfrage verwiesen werden? 2. Bildet es einen unbedingten Revisionsgrund, wenn eine auf die Schuld des Angeklagten sich beziehende Hauptfrage nicht die gesetzlichen Eingangsworte enthält? 3. Wird durch Verneinung einer von mehreren dieselbe Tat betreffenden Schuldfragen der darin behandelte rechtliche Gesichtspunkt zugunsten des Angeklagten rechtskräftig erledigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6310186

Download PDF

zurück