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Aktenzeichen V 971/07

Datum 31.01.1908

Leitsatz Kann eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung darin liegen, daß die Stunde des Termins zur Hauptverhandlung in der Ladung des gewählten, aber dem Gerichte nicht angezeigten Verteidigers unrichtig angegeben und der Angeklagte dadurch des Beistandes eines Verteidigers beraubt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D6130072

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