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Aktenzeichen V 841/07

Datum 17.12.1907

Leitsatz 1. Nach welchen Gesichtspunkten ist bei unlauterem Wettbewerb die Frage zu beurteilen, ob eine Angabe tatsächlicher Art vorliegt und ob eine solche Angabe unwahr ist, sowie ob sie zur Irreführung geeignet erscheint? 2. In welchem Sinne kommt es hierbei auf die Durchschnittsauffassung des Publikums an? Ist gegebenenfalls auch die Auffassung eines besonderen Teils des Publikums zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5880439

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