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Aktenzeichen II 308/07
Datum 18.06.1907
Leitsatz Ist eine Sache, welche der Dieb in der Absicht späterer Veräußerung einem anderen zur Aufbewahrung übergeben hat, dem Verwahrer im Rechtssinne anvertraut?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D5400222
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