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Aktenzeichen III 198/07

Datum 17.06.1907

Leitsatz Unzuständigkeit des Reichsgerichts als Revisionsgericht, wenn die Begründung der Revision erkennen läßt, daß die Rüge der Verletzung von Vorschriften des Reichsrechts nur zum Schein erhoben ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D53F0221

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