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Aktenzeichen 927/81

Datum 29.04.1881

Leitsatz Läßt sich, wenn ein bei Eingehung eines Tauschgeschäftes durch Täuschung über den Wert der einen Leistung verübter Betrug in Frage steht, das Begriffsmerkmal der Vermögensbeschädigung durch Vergleichung des vorgespiegelten und des wirklichen Wertes der Leistung ohne Berücksichtigung des Wertes der Gegenleistung feststellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B12B0117

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