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Aktenzeichen 801/81

Datum 26.04.1881

Leitsatz 1. Finden die §§. 302 a -- 302 d St.G.B.'s auch in dem Falle Anwendung, wenn die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes versprochenen wucherischen Vermögensvorteile nach dem Inkrafttreten desselben vom Gläubiger gerichtlich beigetrieben sind? 2. Was heißt, sich wucherische Vermögensvorteile gewähren lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B1280109

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