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Aktenzeichen III 657/06

Datum 19.11.1906

Leitsatz Kann auf eine Gesamtstrafe erkannt werden, wenn nach teilweiser Verwerfung der Revision eine der im ersten Urteile der Strafkammer ausgeworfenen Einzelstrafen rechtskräftig geworden und bis zum Erlasse des zweiten Urteils der Strafkammer völlig verbüßt ist, in diesem zweiten Urteile aber neben der verbüßten Einzelstrafe nur noch eine weitere Einzelstrafe in Frage kommt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D4590275

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