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Aktenzeichen 3477/03

Datum 11.02.1904

Leitsatz Ist die gewerbsmäßige Herstellung eines aus Wein und Obstwein gemischten Getränkes, das objektiv sich als eine Nachahmung von Wein darstellt, zulässig, wenn sie von der Absicht begleitet ist, es unter Bekanntgabe seiner Zusammensetzung auszuschänken, und ist der Verkauf eines solchen Getränkes unter einer die Zusammensetzung kundgebenden Bezeichnung straflos?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D21B0076

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