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Aktenzeichen 929/01
Datum 04.06.1901
Leitsatz Zu dem Gesetze zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (R.G.Bl. S. 441): 1. Ist die dem § 23 des Gesetzes entsprechende Bekanntmachung bestehender Gegenseitigkeit der richterlichen Nachprüfung unterworfen? 2. Greift die dem eingetragenen Warenzeichen nach § 12 zukommende Wirkung auch gegenüber demjenigen Platz, welcher nach § 9 Abs. 3 die Löschung des Zeichens verlangen kann? 3. Verhältnis des Zeichenrechtes zu dem nach § 15 geschützten Ausstattungsbesitze eines Anderen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CF550275
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