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Aktenzeichen 3096/00

Datum 13.11.1900

Leitsatz Kann Anstiftung zum Diebstahl in dem Falle angenommen werden, wo eine Reihe von Diebstählen vorliegt, die in Ansehung des Hauptthäters als Bestandteile eines fortgesetzten Deliktes angesehen sind, der Dieb aber seitens des der Anstiftung Beschuldigten nur zur Ausführung einzelner Diebstähle bestimmt worden ist, welche nicht beim Beginn seiner deliktischen Thätigkeit, sondern erst in einem späteren Stadium derselben vorgekommen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CF030005

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