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Aktenzeichen 4167/99

Datum 07.12.1899

Leitsatz 1. Ist für den Begriff einer "unzüchtigen" Abbildung entscheidend, daß durch dieselbe nicht "bei einem erwachsenen Normalmenschen" das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzt wird? 2. Setzt die "Strafbarkeit" des Inhaltes einer Abbildung in § 41 St.G.B.'s den Nachweis der Schuld einer bestimmten Person voraus? 3. Welche Wirkung hat das Rechtsmittel der Revision gegen ein den Angeklagten von dem Vergehen gegen § 184 St.G.B.'s freisprechendes und infolge davon die Anwendung der §§ 41. 42 St.G.B.'s ablehnendes Urteil, wenn jenes Rechtsmittel ausschließlich darauf gestützt ist, daß nicht aus §§ 41. 42 St.G.B.'s die dort aufgeführten Maßnahmen ausgesprochen worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CE080017

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