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Aktenzeichen 3136/99

Datum 08.12.1899

Leitsatz Darf das Gericht, nachdem es wegen gewohnheitsmäßiger Kuppelei das Hauptverfahren eröffnet hat, aus dem hiernach seiner Aburteilung unterliegenden Kollektivvergehen gewohnheitsmäßiger Kuppelei durch einen späteren Eröffnungsbeschluß eine Einzelhandlung unter Qualifizierung derselben als aus Eigenuntz verübter Kuppelei ausscheiden und zum Gegenstande eines besonderen Verfahrens und Urteiles machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CE050011

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