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Aktenzeichen 4044/99
Datum 07.12.1899
Leitsatz Ist § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 (R.G.Bl. S. 145) auf den Fall anwendbar, wo der Angestellte oder Arbeiter zum Zwecke des eigenen Wettbewerbes das Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis Anderen mitteilt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CE030006
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