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Aktenzeichen 4905/98

Datum 24.01.1899

Leitsatz Kann ein Betrugsversuch im Wege einer Täuschung des Prozeßrichters schon dadurch begangen werden, daß in einer Klageschrift auf Urkunden als Beweismittel Bezug genommen wird, oder daß die Klage unter Nichtberücksichtigung solcher Thatsachen erhoben wird, von denen der Kläger weiß oder annimmt, daß sie eine Einrede für den Beklagten zu begründen geeignet sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CD010001

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