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Aktenzeichen 4513/97
Datum 07.02.1898
Leitsatz Wird die Verjährung einer Gebührenhinterziehung in Bayern durch das nach Art. 145 des bayerischen Gebührengesetzes vom 6. Juli 1892 vorgeschriebene rentamtliche Verfahren unterbrochen oder aufgehalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640CC050009
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