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Aktenzeichen 334/81

Datum 11.03.1881

Leitsatz 1. Muß zur Verhängung einer Strafe wegen Maischsteuer-Defraudation der Rauminhalt der mißbrauchten Bottiche festgestellt werden? 2. Hat der Strafrichter über die Nachzahlung der umgangenen Steuergefälle zu entscheiden? 3. In welcher Weise ist den mehreren Beteiligten die Kontraventions-Geldstrafe aufzuerlegen und die an die Stelle zu setzende Freiheitsstrafe zu bestimmen? 4. Kann, wenn an die Stelle der durch Defraudationen verwirkten Geldstrafen zwei Jahre Gefängnis gesetzt sind, daneben noch auf eine Freiheitsstrafe an Stelle der Kontraventions-Geldstrafe erkannt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0A70430

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