zurück

Aktenzeichen 383/81

Datum 08.03.1881

Leitsatz Ist in dem Falle, wenn nur die Anklageschrift, aber nicht der Eröffnungsbeschluß die erforderliche Bezeichnung der Strafthat enthält, für die Begrenzung des Gegenstandes der Urteilsfindung der Inhalt der Anklageschrift maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B09B0406

Download PDF

zurück