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Aktenzeichen 383/81
Datum 08.03.1881
Leitsatz Ist in dem Falle, wenn nur die Anklageschrift, aber nicht der Eröffnungsbeschluß die erforderliche Bezeichnung der Strafthat enthält, für die Begrenzung des Gegenstandes der Urteilsfindung der Inhalt der Anklageschrift maßgebend?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B09B0406
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